1 ABR 33/23

Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 20. September 2023 – 2 TaBV 2/23 – aufgehoben.
Die Sache wird in Bezug auf die Umgruppierung der Arbeitnehmer … [144 Namen] zur neuen Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.