1 AZR 233/21


1. Auf die Rechtsmittel des Klägers werden das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. April 2021 – 11 Sa 490/20 – und das Teilurteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 25. Juni 2019 – 6 Ca 1138/18 – aufgehoben.

2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Rechtsmittelverfahren – an das Arbeitsgericht Wuppertal zurückverwiesen.

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