1 AZR 278/20


1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 13. Mai 2020 – 7 Sa 146/19 – insoweit aufgehoben, als es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 25. September 2019 – 8 Ca 108/19 – zurückgewiesen hat.
2. Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil des Arbeitsgerichts abgeändert und die Klage auch insoweit abgewiesen.
3. Die Revision der Klägerin wird zurückgewiesen.
4. Die Klägerin hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.