1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landes-arbeitsgerichts München vom 27. Oktober 2023 – 7 Sa 199/23 – aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Revisionsverfahrens – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.