1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 8. Oktober 2024 – 15 Sa 54/23 – wird als unzulässig verworfen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 8. Oktober 2024 – 15 Sa 54/23 – wird als unzulässig verworfen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.