1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. Oktober 2020 – 18 Sa 1486/19 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. Oktober 2020 – 18 Sa 1486/19 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.