1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Februar 2019 – 12 Sa 579/18 SK – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Februar 2019 – 12 Sa 579/18 SK – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.