1. Die Revision der Beklagten gegen das Teilurteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 31. August 2018
– 14 Sa 88/17 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Beklagten gegen das Teilurteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 31. August 2018
– 14 Sa 88/17 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.