1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Februar 2019 – 12 Sa 1146/17 – aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 11. Juli 2017 – 12 Ca 38/17 – abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, 30.927,00 Euro an den Kläger zu zahlen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.