1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Juli 2024 – 10 SLa 74/24 SK – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagten wie Gesamtschuldner verurteilt werden.
2. Die Beklagten haben die Kosten der Revision wie Gesamtschuldner zu tragen.