10 AZR 170/24


1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Juli 2024 – 10 SLa 74/24 SK – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagten wie Gesamtschuldner verurteilt werden.

2. Die Beklagten haben die Kosten der Revision wie Gesamtschuldner zu tragen.

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