10 AZR 183/20


1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen
Landesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2019 – 10 Sa 1001/18 SK – aufgehoben.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 28. Juni 2018 – 4 Ca 131/18 SK – wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

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