1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Juli 2024 – 3 Sa 246/23 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Juli 2024 – 3 Sa 246/23 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.