1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Januar 2020 – 10 Sa 71/19 SK – wird als unzulässig verworfen.
2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Januar 2020 – 10 Sa 71/19 SK – wird als unzulässig verworfen.
2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.