1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. Dezember 2018 – 13 Sa 589/18 – teilweise unter Zurückweisung der Revision im Übrigen aufgehoben.

2. Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 14. Februar 2018 – 10 Ca 4180/17 – teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 68,36 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8. Dezember 2017 zu zahlen.

3. Die Kosten des erstinstanzlichen und des Berufungsverfahrens haben die Beklagte zu 60 % und der Kläger zu 40 % zu tragen. Die Kosten der Revision hat die Beklagte zu tragen.

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