1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Juli 2023 – 10 Sa 1629/22 SK – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Juli 2023 – 10 Sa 1629/22 SK – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.