10 AZR 261/20


1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. Februar 2020 – 14 Sa 755/19 – teilweise aufgehoben.

2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 10. Mai 2019 – 3 Ca 123/19 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen im Zinsausspruch teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 954,15 Euro seit dem 25. September 2019 zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Revision der Beklagten zurückgewiesen.

4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

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