1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 21. Februar 2019 – 9 Sa 1059/16 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 21. Februar 2019 – 9 Sa 1059/16 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.