1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 28. April 2021 – 2 Sa 639/20 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 28. April 2021 – 2 Sa 639/20 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.