1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. September 2024 – 6 SLa 102/24 – aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 24. Januar 2024 – 4 Ca 1104/23 – abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.339,40 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. April 2023 zu zahlen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.