1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 13. November 2019
11 Sa 377/19 wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 13. November 2019
11 Sa 377/19 wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.