1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. März 2019 – 10 Sa 372/18 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. März 2019 – 10 Sa 372/18 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.