10 AZR 322/20


1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Mai 2020 – 10 Sa 1424/19 SK – aufgehoben, soweit die Berufung des Klägers gegen die Klageabweisung in Höhe von 1.206.774,00 Euro im Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 23. Oktober 2019 – 6 Ca 46/17 – zurückgewiesen wurde. Insoweit wird das Urteil des Arbeitsgerichts abgeändert.

Die Beklagten werden wie Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.206.774,00 Euro zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger 13 % und die Beklagten wie Gesamtschuldner
87 % zu tragen. Die Kosten der Berufung und der Revision haben die Beklagten wie Gesamtschuldner zu tragen.