1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. März 2021 – 8 Sa 115/20 – teilweise unter Zurückweisung der Revision im Übrigen aufgehoben.
2. Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 18. Dezember 2019 – 2 Ca 1865/19 – auf die Berufung des Klägers abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
für den Monat Januar 2019 161,15 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. März 2019,
für den Monat April 2019 168,73 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juni 2019,
für den Monat Mai 2019 120,46 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Juli 2019,
für den Monat Juni 2019 398,58 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. August 2019,
für den Monat Juli 2019 298,82 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3. September 2019,
für den Monat August 2019 205,33 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Oktober 2019 und
für den Monat September 2019 165,45 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. November 2019 zu zahlen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagte zu 89 % und der Kläger zu 11 % zu tragen.