1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. Juli 2020 – 15 Sa 478/20 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. Juli 2020 – 15 Sa 478/20 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.