1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Juli 2018 – 11 Sa 197/16 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Juli 2018 – 11 Sa 197/16 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.