1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Juli 2019 – 12 Sa 1536/18 SK – wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Juli 2019 – 12 Sa 1536/18 SK – wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.