10 AZR 415/21


1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2021 – 5 Sa 43/21 – teilweise unter Zurückweisung der Revision im Übrigen aufgehoben.

2. Im Umfang der Aufhebung werden die Urteile des Arbeitsgerichts Stralsund – Kammern Neubrandenburg – vom 19. Januar 2021 – 13 Ca 273/19 – und – 13 Ca 189/20 – auf die Berufungen des Klägers abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Monate Januar, Februar sowie April 2019 694,67 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 7. August 2019 und für die Monate Mai, Juni sowie August bis Oktober 2019 692,56 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 7. Mai 2020 zu zahlen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 10 % und die Beklagte 90 % zu tragen.

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