10 AZR 419/21


1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2021 – 5 Sa 55/21 – teilweise unter Zurückweisung der Revision im Übrigen aufgehoben.

2. Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund – Kammern Neubrandenburg – vom 19. Januar 2021 – 13 Ca 280/19 – auf die Berufung des Klägers abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 955,39 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 7. August 2019 zu zahlen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

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