1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 6. August 2020 – 6 Sa 68/20 – teilweise unter Zurückweisung der Revision im Übrigen aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wilhelmshaven vom 12. Dezember 2019 – 1 Ca 208/19 – teilweise unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
für den Monat Februar 2019 153,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. März 2019 und
für den Monat März 2019 204,59 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Mai 2019 zu zahlen.
3. Die Kosten des Revisions- und des Berufungsverfahrens haben die Beklagte zu 65 % und der Kläger zu 35 % zu tragen. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben die Beklagte zu 45 % und der Kläger zu 55 % zu tragen.