10 AZR 458/21


1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. September 2021 – 12 Sa 143/21 SK – aufgehoben.

2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 25. November 2020 – 3 Ca 172/20 SK – abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 94.812,50 Euro zu zahlen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

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