10 AZR 501/20


1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 6. Oktober 2020 – 5 Sa 6/20 – teilweise unter Zurückweisung der Revision im Übrigen aufgehoben.

2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 5. Dezember 2019 – 5 Ca 1026/19 – im Umfang der Aufhebung abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 910,16 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 805,18 Euro seit dem 1. Juli 2019 und aus 104,98 Euro seit dem 1. August 2019 zu zahlen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 82 % und die Beklagte zu 18 % zu tragen.

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