10 AZR 534/20


I. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. Juni 2020 – 10 Sa 711/19 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 11. Juli 2019 – 10 Ca 8775/18 – in den Ziffern 1 und 2 wie folgt gefasst wird:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.619,37 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 964,19 Euro seit 1. Januar 2016, aus 42,94 Euro seit 5. Januar 2016, aus 832,28 Euro seit 1. Januar 2017 aus 40,54 Euro seit 3. Januar 2017, aus 770,95 Euro seit 1. Januar 2018, aus 59,50 Euro seit 3. Januar 2018 und aus 908,97 Euro seit 1. Januar 2019 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 250,28 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 73,81 Euro seit 3. Januar 2019, aus 84,80 Euro seit 2. Februar 2019 und aus 92,07 Euro seit 2. März 2019 zu zahlen.

II. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.