10 AZR 538/20


1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. Juni 2020 – 10 Sa 707/19 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass ein Zinsanspruch aus einem Teilbetrag in Höhe von 91,95 Euro des Tenors in Ziffer 1 des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 12. Juni 2019 – 20 Ca 8312/18 – erst ab dem 4. April 2018 und aus einem Teilbetrag in Höhe von 68,05 Euro des Tenors in Ziffer 2 des Urteils des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. Juni 2020 – 10 Sa 707/19 – erst ab dem 3. Januar 2019 besteht.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.