10 AZR 558/20


1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. Oktober 2020 – 16 Sa 320/20 – teilweise unter Zurückweisung der Revision im Übrigen aufgehoben.

2. Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 20. Januar 2020 – 1 Ca 348/19 – auf die Berufung des Klägers abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

für den Abrechnungsmonat Februar 2019 1,65 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. April 2019,

für den Abrechnungsmonat März 2019 292,28 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Mai 2019,

für den Abrechnungsmonat April 2019 124,42 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juni 2019,

für den Abrechnungsmonat Mai 2019 249,60 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Juli 2019 und

für den Abrechnungsmonat Juni 2019 31,20 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. August 2019 zu zahlen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 88 % und die Beklagte 12 % zu tragen.

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