1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 20. Oktober 2020 – 2 Sa 83/20 – aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund – Kammern Neubrandenburg – vom 5. Februar 2020 – 11 Ca 272/19 – abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 727,18 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15. August 2019 zu zahlen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.