10 AZR 587/20


1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. November 2020 – 8 Sa 450/19 – teilweise unter Zurückweisung der Revision im Übrigen aufgehoben.

2. Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 6. November 2019 – 4 Ca 1105/19 – auf die Berufung der Klägerin abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.367,27 Euro brutto zu zahlen.

3. Von den Kosten der ersten Instanz haben die Klägerin 16 % und die Beklagte 84 % zu tragen. Von den Kosten der Berufung und der Revision haben die Klägerin 86 % und die Beklagte 14 % zu tragen.

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