1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 6. November 2020 – 6 Sa 140/20 – aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 21. Januar 2020 – 1 Ca 2526/19 – abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
1.559,82 Euro brutto abzüglich bereits gezahlter 779,47 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14. September 2019 und
1.014,51 Euro brutto abzüglich bereits gezahlter 506,97 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14. Dezember 2019 zu zahlen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.