10 AZR 67/24


1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 7. Februar 2024 – 5 Sa 98/23 – aufgehoben.

2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 18. Januar 2023 – 20 Ca 7325/22 – abgeändert.

Es wird festgestellt, dass die dem Kläger zugeteilten und gevesteten 143,75 virtuellen Optionen an der C SE nicht aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verfallen sind.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.