10 AZR 71/23


1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 21. Juli 2022 – 9 Sa 341/21 SK – teilweise aufgehoben.
2. Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 4. Februar 2021 – 9 Ca 24/20 SK – auf die Berufung des Klägers abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 30.800,00 Euro zu zahlen.
3. Von den Kosten der ersten und zweiten Instanz hat der Kläger 8 % und die Beklagte 92 % zu tragen. Die Kosten der Revision hat die Beklagte zu tragen.

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