10 AZR 8/19


1. Die Revision der Klägerin gegen das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 20. März 2018 – 14 Sa 778/16 – wird zurückgewiesen.

2. Das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 20. März 2018 – 14 Sa 778/16 – wird mit Blick auf den Ausspruch in Nr. 2 zur Klarstellung ergänzt.
Die Berufung wird insgesamt zurückgewiesen, soweit es um Zahlungen an V, J, M und Y sowie um für Rechnung der K KG verauslagte Kosten geht (Berufungsanträge zu 1.d., zu 1.e. und zu 1.f. sowie darauf bezogene Berufungsanträge zu 2., zu 3. und zu 5.).

3. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

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