1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. September 2020 – 2 Sa 2026/19 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. September 2020 – 2 Sa 2026/19 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.