2 AZR 117/22


1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Februar 2022 – 17 Sa 1066/21 – aufgehoben.

2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10. Juni 2021 – 38 Ca 11841/20 – wird als unzulässig verworfen.

3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

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