1. Auf die Anschlussrevision der Beklagten wird – unter Zurückweisung der Revision der Klägerin – das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Juli 2024 – 19 Sa 1150/23 – teilweise aufgehoben.
2. Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 4. Oktober 2023 – 55 Ca 13442/22 – teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.