2 AZR 160/24

1. Auf die Anschlussrevision der Beklagten wird – unter Zurückweisung der Revision der Klägerin – das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Juli 2024 – 19 Sa 1150/23 – teilweise aufgehoben.

2. Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 4. Oktober 2023 – 55 Ca 13442/22 – teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, um die Online-Nutzung zu verbessern. Cookies die als notwendig kategorisiert sind, werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind.

Weitere Informationen: Datenschutzerklärung

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies sind für das einwandfreie Funktionieren der Website absolut notwendig. Diese Kategorie umfasst nur Cookies, die grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten (z. B. für die "Hoher Kontrast"-Einstellung).
Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.