Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 10. Februar 2022 – 17 Sa 57/21 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 10. Februar 2022 – 17 Sa 57/21 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.