1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. Dezember 2022 – 15 Sa 284/22 – insoweit aufgehoben, wie es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 24. Februar 2022 – 10 Ca 147/21 – bezüglich des Feststellungsantrags und des Zahlungsantrags zurückgewiesen hat.
2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Revisionsverfahrens – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
3. Im Übrigen wird die Revision der Beklagten als unzulässig verworfen.