2 AZR 251/23

1. Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27. April 2023 – 11 Sa 766/22 – werden zurückgewiesen.

2. Von den Kosten des Revisionsverfahrens haben der Kläger 2/3 und die Beklagte 1/3 zu tragen.