Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Freiburg – vom 4. November 2024 – 9 Sa 42/24 – wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Freiburg – vom 4. November 2024 – 9 Sa 42/24 – wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.