Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 9. Juli 2020 – 7 Sa 444/20 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 9. Juli 2020 – 7 Sa 444/20 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.