Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Februar 2025 – 14 SLa 578/24 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Februar 2025 – 14 SLa 578/24 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.