2 AZR 92/22


1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 6. Oktober 2021 -13 Sa 1199/20 – insoweit aufgehoben, wie es die Berufung der Beklagten gegen die Abweisung ihres Auflösungsantrags im Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 23. Oktober 2020 – 1 Ca 261/19 – zurückgewiesen hat.

2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Revisionsverfahrens – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

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